VEREINBARUNGEN BEWERBUNGSFOTOS


I. Allgemeines
  1. Die nachfolgendenden Vereinbarungen für Bewerbungsfotografie gelten ergeänzend zu den AGB der Firma Fotograf Christoph Engeli (UID-CHE-113.085.756) sowie für alle durchgeführten Aufträge, Angebote, Leistungen und Lieferungen im Zusammenhang mit Bewerbungsfotos.
  2. Sie gelten als vereinbart mit der Entgegennahme der angebotenen Leistung, spätestens jedoch mit der Annahme der Lieferung von Daten oder von Bildmaterial zur Veröffentlichung.
  3. Mängel sind innert drei Werktagen schriftlich beim Fotografen vorzubringen. Andernfalls gilt das Produkt als genehmigt.
  4. Wenn der Auftraggeber den AGB widersprechen will, ist dies schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, sie seien beim Fotografen schriftlich anerkannt worden.
  5. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch für alle zukünftigen Leistungen sowie für zukünftige Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.
  6. Es gelten ausschliesslich die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ der Firma FOTOGRAF Christoph Engeli und die hier vorliegenden Vereinbarungen zur Bewerbungsfotografie. Entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende Bedingungen der Auftraggeber werden nicht anerkannt. Der Auftraggeber erklärt, unsere „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ erhalten zu haben, die im Übrigen auf unserer Webseite www.fce.photo/agb jederzeit einsehbar sind. Die jeweiligen Verträge kommen mit Zugang unserer Auftragsbestätigung beim Auftraggeber zustande. Massgebender Vertragsinhalt ist der Inhalt der Auftragsbestätigung, es sei denn, dass der Auftraggeber nach Zugang unserer Auftragsbestätigung unverzüglich deren Inhalt widerspricht.

II. Termine

  1. Eine Terminanfrage ist bis zur gegenseitigen Rückbestätigung unverbindlich.
  2. Ist ein Termin vereinbart und von dem Auftraggeber rückbestätigt worden, gilt dieser Termin als verbindlich.
  3. Termine, die nicht wahrgenommen werden können oder von denen der Auftraggeber zurücktritt, müssen spätestens 24 Stunden vor Ausführung abgesagt werden.
  4. Erneut abgesagte Ersatztermine können vom Fotografen in Rechnung gestellt werden.
  5. Bei Leistungen, denen ein zeitabhängiger Preis zugrunde liegt (z.B. Ausdehnung eines auf dieser Webseite offerierten Standard-Paketes), erhalten Sie nach Ablauf des Termins vom Fotografen die Mitteilung über den aufwandsabhängigen Zusatzpreis. Willigt der Auftraggeber ein oder möchte er selbst von sich aus den Termin verlängern, gelten die im Rahmen dieser Webseite veröffentlichten Preise als angenommen.

III. Preise, Zahlungsbedingungen

  1. Es gelten die auf dieser Webseite veröffentlichten Preise und Stundenansätze.
  2. Grundsätzlich wird, wenn nicht anders vereinbart und in den Preispaketen günstiger angeboten, die Arbeitszeit mit dem branchenüblichen Stundenansatz von CHF 160.- verrechnet.
  3. Die verrechenbare Gesamtzeit des Fototermins beinhaltet sowohl das Fotografieren und Ausleuchten als auch das Coaching der Person vor Ort sowie deren Vorbereitung auf das Shooting (Kleiderberatung, Abpudern), des Weiteren die Bildbesprechung, das Präparieren ungeeigneter Kleidung sowie das Aussortieren von Bildern, allfällige Bildbearbeitung und die Ausfertigung von Daten.
  4. Werden Rechnungen erstellt, müssen diese innert zehn Tagen netto einbezahlt werden.
  5. Ab einer dritten Mahnung werden pro Mahnung 30 CHF Mahnspesen verrechnet.
  6. Dienstleistungen unter CHF 150.- (beispielsweise die Basispakete S und M) werden vom Auftraggeber in Bar und vor Ort bezahlt. Der Fotograf behält sich das Recht vor, die Bilder erst nach vollständiger Bezahlung auszuhändigen.

IV. Zusicherungen, Garantien, Nutzungsrechte

  1. Fotograf Christoph Engeli erstellt die Bewerbungsbilder persönlich und lässt sie nicht durch Dritte (z.B. Lehrlinge, Praktikanten oder Angestellte) ausführen.
  2. Diese Bilder sind für die private Nutzung bestimmt. Es wird jedoch dem Auftraggeber ausdrücklich das Recht gewährt, das Bildmaterial uneingeschränkt und vollumfänglich im privaten Rahmen zu nutzen. So ist es auch erlaubt, die Bilder auf Sozialen Netzwerken wie X-ing oder Linkedin zu veröffentlichen.
  3. Möchte der Auftraggeber ein Bild kommerziell und gewerblich nutzen (beispielsweise auf einer Firmenwebseite oder für eine Werbekampagne), muss er den Fotografen davon in Kenntnis setzen. In diesem Fall behält sich der Fotograf vor, Reproduktionsrechte nach gängigen Bildtarifen geltend zu machen. Beachten Sie hierzu auch unsere Preisliste über die "Extras und Zusatzleistungen".
  4. Der Fotograf verplichtet sich, kein Bildmaterial ohne ausdrückliche und schriftliche Einwilligung des Auftraggebers zu veröffentlichen oder zum Zweck der Eigenwerbung zu verwenden.
  5. Der Fotograf wird den Auftrag sorgfältig ausführen.
  6. Der Auftraggeber hat die Mitwirkungspflicht, sich auf das Shooting in entsprechendem Rahmen vorzubereiten und erhält von uns dabei die nötige Unterstützung.
  7. Der Auftraggeber hat am Tag des Shootings eine Mitwirkungspflicht. Er hält sich an die Anweisungen des Fotografen und ist betreffend Mimik, Gestik und Posieren bemüht, mitzumachen.
  8. Der Auftraggeber erkennt an, dass die ihm per Link zugestellten oder ausgehändigten Checklisten (Vorbereitung Shooting/ Dresscode) ausschliesslich für den internen Eigengebrauch bestimmt sind. Die Weitergabe oder anderweitige Nutzung dieser Inhalte ist nicht gestattet.
  9. Pro Auftrag ist nur eine Datenübergabe enthalten. Die Favoritenbilder/Das Favoritenbild wird zusammen während der Shootingzeit mit dem Kunden ausgewählt und besprochen. Die Anzahl der abzugebenden Bilder ist abhängig vom gewählten Preispaket, oder ob Zusatzzeit vereinbart wird für den Aufwand der Transformation oder gar Bearbeitung von zusätzlichen Bilder.
  10. Unsere Richtlinien für die Datenübergabe gilt zu diesen Verinbarungen ergänzend. Eine erneute Datenübergabe oder die Abgabe von weiterem bearbeiteten oder nicht bearbeiteten Bildmaterial wird gemäss meinen Preislisten über Datenbeschaffungsaufträge und Archivrecherchen zu jedem Zeitpunkt kostpflichtig. Erneute Abgaben von Daten sowie die Aufbewahrung von Daten sind nicht in dem Preis der Shootings der Bewerbungsfotos inbegriffen.

V. Haftungsbeschränkung

  1. Der Fotograf haftet nur für Schäden, die er selbst oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Der Ersatz eines etwaigen mittelbaren Schadens ist ausgeschlossen. Der Fotograf haftet nur im Rahmen seiner Betriebshaftpflichtversicherung, welche in einem Schadenfall angewendet wird.
  2. Für Mängel, die auf unrichtige oder ungenaue Anweisungen des Auftraggebers zurückzuführen sind, wird nicht gehaftet.
  3. Im Fall der technischen Mangelhaftigkeit oder gar einem technischen Ausfall von Maschinen (Kamera, Computer oder dem Internet) steht dem Auftraggeber nur ein Verbesserungsanspruch durch den Fotografen zu. Die fotografische Umsetzung und die Bildbearbeitung wird ausgeführt im Stil des Fotografen. Für unerhebliche Mängel wird nicht gehaftet. Auf keinem Fall besteht der Anspruch auf Schadenersatz auf Folgeschäden im Zusammenhang mit der Stellenbewerbung.
  4. Gehen Bilddaten trotz grösster Sorgfalt des Fotografen unter, ohne dass er dies zu vertreten hat, so besteht keine Pflicht Seitens des Fotografen für die Datenaufbewahrung. Der Auftraggeber ist selbst für das Aufbewahren der Bilddaten verantwortlich. Die Widerbeschaffung von Daten ist kostpflichtig und wird vom Fotografen verrechnet.
  5. Der Fotograf haftet nicht für die Handlungen von am Shooting beteiligten Drittpersonen, wie z.B. einer zusätzlich gebuchten Visagistin. Wenn der Fotograf eine Visagistin bucht oder auf dieser Webseite vorschlägt, ist dies lediglich eine kostenfreie Zusatzleistung zu verstehen. Die Abrechnung und die Rechtsbeziehungen laufen separat zwischen dem Drittanbieter und dem Auftraggeber ab. Sämtliche Bestimmungen dieser AGB bleiben davon unberührt. Dies betrifft auch alle übrigen, auf dieser Webseite aufgeführten Partner.

VI. Reklamationen

  1. Eine begründete Reklamation ist schriftlich binnen 5 Werktagen an den Fotografen zu richten.
  2. Der Fotograf übernimmt keine Haftung für von Auftraggebern mitgebrachte Kleidung und Gegenstände (Gürtel, Schuhe, Farbkombinationen) oder Accessoires (Brillen, Uhren etc.), die auf den Fotos ungeeignet und unpassend erscheinen. Das Ausprobieren von Kombinationen und Austesten der Wirkung von verschiedener Kleidung und Accessoires fliesst in die Gesamtzeit des Fototermins mit ein.
  3. Das Hinarbeiten auf ein gutes Bild bedeutet kein "Fotoshooting auf Probe", bei dem der Auftraggeber nur Bilder zahlt, die er schlussendlich auswählt oder er der Meinung ist, er werde diese Bilder verwenden. Abgerechnet wird die gesamte Zeit des Fototermins, auch für Bilder, bei denen Kombinationen von Kleidern ausprobiert wurden, die nicht gefallen.
  4. Der Fotograf übernimmt keine Haftung für Frisuren, die fotografisch nicht geeignet sind, sowie für anatomische Merkmale, auf die fotografisch nur wenig oder kein Einfluss genommen werden kann (z.B. starke Dioptrien bei Brillenträgern oder beispielsweise Hautrötungen). Das Optimieren solcher Merkmale in der digitalen Bildbearbeitung bedarf zusätzliche und kostpflichtige Nachbearbeitungszeit.
  5. Wird der Fototermin nach gegenseitiger Absprache verlängert, oder wird gegenseitig eine zusätzliche, entgeltliche Nachbearbeitung vereinbart, so gilt diese vom Auftraggeber als genehmigt. Spätere Preisreduktionen in diesem Zusammenhang sind ausgeschlossen.

VI. Vereinbarungen neues Datenschutzgesetz

  1. Es werden von den Auftraggebern Datenaufzeichnungen erstellt.
  2. Die Daten werden vom Fotograf aufbewahrt in Form von elektronischen Daten.
  3. Der Fotograf hat das Recht, jedoch nicht die Pflicht, Daten aufzubewahren.
  4. Möchte der Auftraggeber, dass die Daten von dem Shooting nicht gespeichert und anschliessend nach dem Shooting gelöscht werden, muss er dies vor Beginn des Shootings ausdrücklich schriftlich bestätigen.

VII. Schlussbestimmungen

  1. Diese Vereinbarung unterliegt dem Schweizerischen Recht. Gerichtsstand ist Zürich.
  2. Ein Versäumnis des Fotografen, auf der Erfüllung von Bestimmungen dieser Vereinbarung zu bestehen oder diese durchzusetzen, stellt keine Verzichtserklärung bezüglich solcher Bestimmungen oder Rechte dar.
  3. Ist eine Bestimmung in dieser Vereinbarung nicht wirksam, so behalten die anderen Bestimmungen weiterhin ihre Gültigkeit.

Version August 2015